| Der Verein hat sich folgende Ziele gesetzt |
|
Der Verein hat sich der Förderung des Reit- und Fahrsports verschrieben. Besonders die Jugend soll durch den Verein an die Pflege und reiterliche Behandlung des Pferdes herangeführt werden.
Insbesondere gehört dazu:
|
| 1.1 | Die Ausbildung von Reiter, Fahrer und Pferd in allen Disziplinen | | 1.2 | Ein breit gefächertes Angebot in den Bereichen des Breiten- und Leistungssports aller Disziplinen
| | 1.3 | Die Vertretung seiner Mitglieder gegenüber den Behörden und Organisationen auf der Ebene der Gemeinde und im Kreisreiterverband
| | 1.4 | Reiten in der freien Landschaft im Rahmen des Breitensports und die Unterstützung aller Bemühungen zur Verhütung von Schäden in der Landschaft und in Natur und Umwelt. |
|
VERPFLICHTUNG GEGENÜBER DEM PFERD:
|
| 2.1 | Die Mitglieder sind hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Grundsätze des Tierschutzes zu beachten, insbesondere | | 2.2 | die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltens- und tierschutzgerecht unterzubringen, | | 2.3 | den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen, | | 2.4 | die Grundsätze verhaltens- und tierschutzgerechter Pferdeausbildung zu wahren, d.h. ein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. quälen, zu miß- handeln oder unzulänglich zu transportieren. |
|
GEMEINNÜTZIGKEIT:
|
| Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. | |
|
TURNIERE:
|
| Auf Turnieren unterwerfen sich die Mitglieder der Leistungs-Prüfungs-Ordnung ( LPO ) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ( FN ) einschließlich ihrer Rechtsordnung. | | | Verstöße gegen die dort aufgeführten Verhaltensregeln ( § 920 LPO ) können gemäß § 921 LPO mit Verwarnung, Geldbußen und/oder Sperren geahndet werden. | | | Außerdem können dem Mitglied die Kosten des Verfahrens auferlegt und die Entscheidung veröffentlich werden. | |
|